Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
Willkommen bei SteuerKlarUp! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen unserem Steuerberatungsunternehmen und unseren Kunden. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrags und gelten für alle Arten von Dienstleistungen und Lösungen, die im Bereich der Steuerberatung für Unternehmen angeboten werden.
2. Mandatsverhältnis
2.1. Begründung – Ein Mandatsverhältnis kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Auftrags durch SteuerKlarUp zustande. Eine erste Anfrage oder Beratung begründet noch kein Mandatsverhältnis.
2.2. Mitwirkungspflicht – Der Mandant verpflichtet sich, alle für seine steuerlichen Angelegenheiten relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen und SteuerKlarUp über alle relevanten Entwicklungen bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzlage zu informieren, die unsere Dienstleistungen beeinflussen könnten.
2.3. Leistungsumfang – Die konkrete Leistungsverpflichtung ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen keine Spezialdienstleistungen, die externe Anbieter erfordern.
2.4. Digitale Kommunikation – Der Mandant erklärt sich mit der Kommunikation über E-Mail und andere elektronische Mittel einverstanden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3. Honorare und Abrechnung
3.1. Honorarvereinbarung – Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Honorarberechnung auf Basis des gewählten Servicepakets zuzüglich zusätzlicher Leistungen und anfallender Steuern.
3.2. Vorschuss – SteuerKlarUp ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die Reservierung und Erbringung von Dienstleistungen zu verlangen. Die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit kann von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden.
3.3. Rechnungsstellung – Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich oder nach vereinbarten Zahlungsplänen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4. Nebenkosten – Zusätzlich zu den regulären Honoraren können notwendige Auslagen wie Behördengebühren, Anmeldegebühren, Sachverständigenkosten und Reisekosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1. Haftungsbeschränkung –
- SteuerKlarUp haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von CHF 1'000'000 pro Schadensfall begrenzt.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
4.2. Verjährung – Schadenersatzansprüche gegen SteuerKlarUp verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
5. Vertraulichkeit
5.1. Verschwiegenheit – SteuerKlarUp verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen und persönlichen Details, die im Rahmen des Mandatsverhältnisses bekannt werden.
5.2. Referenznennung – Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass SteuerKlarUp ihn oder sein Unternehmen als Referenz nennen darf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies schliesst keine spezifischen Details über die steuerlichen Angelegenheiten oder persönlichen Strategien des Mandanten ein.
5.3. Datenschutz – Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit unseren separaten Datenschutzbestimmungen, die wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
6. Beendigung des Mandatsverhältnisses
6.1. Kündigungsrecht – Das Mandatsverhältnis kann sowohl vom Mandanten als auch von SteuerKlarUp mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden, sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders geregelt. Bei wesentlichen Änderungen der Anforderungen oder Dienstleistungen kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.
6.2. Schlussrechnung – Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses erstellt SteuerKlarUp eine Schlussrechnung über noch nicht abgerechnete Leistungen und Auslagen. Vorschusszahlungen werden entsprechend unserer Rückerstattungsrichtlinie angerechnet.
7. Rückerstattungsrichtlinie
SteuerKlarUp verpflichtet sich zu fairen und transparenten Abrechnungspraktiken. Unsere Rückerstattungsrichtlinie berücksichtigt Umstände, unter denen vorausbezahlte Dienstleistungen nicht genutzt werden konnten:
- Erstberatungsgebühr – Für alle Steuerberatungsdienstleistungen gibt es eine nicht erstattungsfähige Erstberatungsgebühr von CHF 350 zur Deckung der Vorabklärung und administrativen Einrichtung.
- Kündigung durch den Mandanten – Bei Servicekündigungen, bei denen bereits Arbeiten begonnen wurden, wird eine anteilige Rückerstattung basierend auf dem Prozentsatz der abgeschlossenen Arbeiten, abzüglich administrativer Gebühren, gewährt. Für Dokumentenerstellungsdienste ist keine Rückerstattung verfügbar, sobald Entwürfe dem Mandanten präsentiert wurden.
- Vorübergehende Dienstleistungsaussetzung – Mandanten können bestimmte laufende Dienstleistungen für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten aussetzen, ohne den Vertrag vollständig zu kündigen, vorausgesetzt, dies wird mindestens 21 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Die monatlichen Retainer-Gebühren werden während dieser Zeit um 60% reduziert.
- Dienstleistungsanpassungen – Der Wechsel zu einem niedrigeren Servicepaket kann eine Anpassungsgebühr beinhalten und erfordert eine Kündigungsfrist von mindestens 45 Tagen. Upgrades können jederzeit ohne zusätzliche Gebühren vorgenommen werden.
- Dienstleistungsunterbrechungen – Bei Dienstleistungsunterbrechungen durch SteuerKlarUp, die länger als 72 Stunden dauern, haben Mandanten Anspruch auf einen anteiligen Gebührenerlass für den Ausfallzeitraum plus eine zusätzliche Gutschrift von 8% der monatlichen Servicegebühr als Entschädigung.
- Höhere Gewalt – Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien usw.) wird SteuerKlarUp sich bemühen, alternative Lösungen zu finden, ohne zur Rückerstattung verpflichtet zu sein.
Alle Rückerstattungsanträge müssen schriftlich an [email protected] eingereicht werden. Die Bearbeitung von Rückerstattungen dauert in der Regel 10-14 Werktage ab dem Datum des genehmigten Antrags.
8. Compliance
8.1. Geschäftsethik – SteuerKlarUp verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften im Bereich der Steuerberatungsdienstleistungen für Unternehmen. Der Mandant erklärt sich bereit, bei notwendigen Prüfmassnahmen mitzuwirken und erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, falls anwendbar.
8.2. Interessenkonflikte – SteuerKlarUp behält sich das Recht vor, Mandatsverhältnisse abzulehnen oder zu beenden, wenn Interessenkonflikte bestehen oder während der Geschäftsbeziehung entstehen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anwendbares Recht – Das Mandatsverhältnis und alle damit verbundenen Ansprüche unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
9.2. Gerichtsstand – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.